Für Eltern
Gemeinsam stark für Ihr Kind
Partnerschaftliche Unterstützung für eine bessere Zukunft
Als Sorgeberechtigte und Eltern sind Sie unser wichtigster Partner in der Hilfe für Ihr Kind.
Dies gilt für den gesamten Zeitraum der Unterbringung in unserer Einrichtung. Als Hilfeeinrichtung verstehen wir uns darum nicht als die Familie eines Kindes. Wir stellen einen familienähnlichen Lebensraum auf Zeit bereit. Darin wollen wir sehr gut sein, um Ihrem Kind eine optimale Entwicklungsmöglichkeit und die Chance auf ein wieder gelingendes Leben in seiner Familie oder eine künftig eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu ermöglichen.
Geplante Aufnahme in eine Gruppe
Bei einer geplanten Aufnahme bespricht das Jugendamt vorab mit der Familie die Rahmenbedingungen. Am Aufnahmetag Ihres Kindes lernen Sie unsere Einrichtung und die für Sie ansprechbaren Mitarbeitenden persönlich kennen. Ihnen werden die Gruppensysteme vorgestellt und im Aufnahmegespräch wird eine pädagogische Anamnese erhoben und es werden offene Fragen geklärt.
Für die Ausgestaltung der Hilfe in unserer Einrichtung gibt uns der Hilfeplan, als gemeinsamer Handlungsbeschluss eine grundlegende Linie und formuliert Ziele.
Nach einer Eingewöhnungsphase werden gemeinsam mit Eltern, Jugendamt und Einrichtung der Kontakt in einem Hilfeplangespräch besprochen.
Ziele sind nur gemeinsam gut zu erreichen. Ihre wichtigsten Ansprechpartner bei uns sind die Hausleitung und der Bezugserzieher ihres Kindes. Als Eltern können Sie von uns respektvollen, zuverlässigen Umgang erwarten, der die positive Entwicklung Ihres Kindes in jeder Weise unterstützen soll. Für Kritik und bei Problemen sind wir für Sie ansprechbar. Auch die Mitarbeitenden des Jugendamtes können Sie ansprechen.
Heimeinrichtungen unterliegen Regelungen zum besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen und hierzu haben wir uns vertraglich verpflichtet. Wir unterliegen der fachliche Aufsicht durch das Landesjugendamt Thüringen.
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Landesjugendamt
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt.
Tel: 0361 573411300
Fax: 0361 3798830
Web: Zur Website
Sondersituation Inobhutnahme
Krisensituationen bestimmen unser aller Leben. Auch Kinder und Jugendliche und ihre Familien sehen sich mit problematischen Situationen konfrontiert, deren Umgang sie mitunter schwer oder gar nicht leisten können. Erreichen diese eine Schwere, die den notwendigen Schutz des Wohls des Kindes oder Jugendlichen
gefährden, können diese akut und rund um die Uhr für kurzfristige Hilfe in den Einrichtungen der „Frohen Zukunft“ aufgenommen werden.
In gemeinsamer Sorge von Erziehungs- und Sorgeberechtigten, Jugendamt und Einrichtung wird den Betroffenen geholfen. Es werden Handlungsperspektiven erarbeitet, um die Kinder und Jugendlichen in ihre Familien zu reintegrieren oder den Wechsel in eine andere Hilfeform zu ermöglichen und zu unterstützen.
Inobhutnahme ist gesetzlich geregelt im §42 SGB VIII.
Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Schutzmaßnahme, die das Jugendamt ergreift, wenn es der Meinung ist, dass das Wohl eines Kindes akut gefährdet ist und sofortiges Handeln erforderlich ist. Dabei unterstützen wir das oberste Ziel das Kind in einer sicheren Umgebung unterzubringen und ihm die notwendige Unterstützung und Fürsorge zukommen zu lassen.
Kommt ein Kind oder Jugendlicher in eine unserer Einrichtungen, steht ihm jederzeit ein pädagogische/r Mitarbeiter/in als Ansprechpartner zur Seite und sorgt für sein Wohl. Zur Erstversorgung gehören, dass Mahlzeiten angeboten, zuwendende Gespräche ermöglicht oder erste Informationen erfragt und ermittelt (Anamnese) sowie dringende Fragen geklärt werden. Ein eigenes Zimmer sichert Ruhe und Intimität in der ersten Nacht in fremder Umgebung.
Während einer Inobhutnahme sind Besuche und Kontakte nicht möglich. Ausnahmen sind nur nach ausdrücklicher Entscheidung des Jugendamtes möglich.
Das Jugendamt ist in diesem Fall auch der wichtigste Ansprechpartner aller Beteiligten. Mit ihm arbeiten wir eng und im besten Interesse des Kindes zusammen. Bei Fragen oder Unsicherheiten im Fall einer Inobhutnahme wenden Sie sich bitte direkt an das Jugendamt.
Wir wissen, dass diese Situation für Eltern belastend und schwer zu verstehen sein kann. Es ist uns wichtig, Ihnen zu versichern, dass unser Handeln kein urteilendes Vorgehen ist, sondern ausschließlich dem Schutz und dem Wohl Ihres Kindes dient.
Ein sehr gutes Ergebnis ist, wenn nach Klärung der Situation die Entlassung zur Familie mit oder ohne weitere Unterstützung durch Angebote der Jugendhilfe erfolgen kann.
Eine Inobhutnahme kann bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erfolgen.